Trinkwasserhygiene für Betreiber von Hausinstallationen
Ab dem Hausanschluss sind Sie für die Qualität Ihres Trinkwassers verantwortlich. Wir inspizieren Ihre Installation, bewerten Legionellenbefunde und zeigen, was zu tun ist, damit die Anlage die Trinkwasserverordnung dauerhaft einhält.
Kurz erklärt
Wer eine Trinkwasser-Großanlage mit Duschen gewerblich oder öffentlich betreibt, muss sie regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen: jährlich bei öffentlicher, alle drei Jahre bei gewerblicher Nutzung. Wird der technische Maßnahmenwert überschritten, ist eine Gefährdungsanalyse Pflicht. THing übernimmt die Inspektion nach VDI/DVGW 6023, die Gefährdungsanalyse nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) und die Probenahme mit einer akkreditierten Untersuchungsstelle.
Leistungsumfang
Von der ersten Bestandsaufnahme bis zum Plan, mit dem Sie Risiken dauerhaft im Griff behalten.
| Leistung | Was wir tun | Grundlage |
|---|---|---|
| Hygiene-Erstinspektion | Begehung der Installation von der Übergabestelle bis zur Entnahmestelle, Prüfung von Speichern, Zirkulation, Temperaturen und Dämmung. | VDI/DVGW 6023 |
| Gefährdungsanalyse | Systematische Suche nach Ursachen für Legionellen- oder Keimbefunde mit Bewertung und priorisierten Maßnahmen, aufgebaut nach der UBA-Empfehlung zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse. | TrinkwV, UBA-Empfehlung |
| Probenahme | Festlegung der Probenahmestellen, Entnahme vor Ort und Untersuchung auf Legionellen und Indikatorparameter in einer akkreditierten Untersuchungsstelle. | TrinkwV |
| Bewertung bestehender Systeme | Hygienische Einschätzung älterer Installationen: Stagnation, Totleitungen, Temperaturhaltung, Materialien. | VDI/DVGW 6023, DVGW W 551 |
| Planungsberatung | Prüfung von Planungskonzepten für Neubau und Sanierung, bevor die ersten Leitungen verlegt sind. | VDI/DVGW 6023 |
| Water Safety Plan | Unterstützung beim Aufbau eines risikobasierten Managementsystems für Ihre Trinkwasserversorgung. | WHO-Konzept, DIN EN 15975-2 |
Ist Ihre Anlage untersuchungspflichtig?
Die Pflicht zur regelmäßigen Legionellenuntersuchung betrifft Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Als Großanlage gilt eine Installation mit einem Speicher von mehr als 400 Litern oder mehr als 3 Litern Inhalt in einer Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle.
Untersuchungspflichtig wird die Anlage, wenn sie Duschen oder andere Vernebelungen versorgt und das Wasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Das gilt zum Beispiel für Kliniken, Pflegeheime, Schulen, Hotels und vermietete Mehrfamilienhäuser. Sind Sie unsicher, ob Ihre Anlage betroffen ist? Wir klären das mit Ihnen.
Wo wir Trinkwasser untersuchen
- Krankenhäuser, Kliniken und Rehabilitationszentren
- Pflegeheime und Einrichtungen für betreutes Wohnen
- Arzt- und Zahnarztpraxen, MVZ
- Hotels, Sportstätten und Schwimmbäder
- Schulen, Kitas und öffentliche Gebäude
- Vermietete Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien
Ablauf bei einem Legionellenbefund
Befund einordnen
Wir bewerten die Laborwerte und klären mit Ihnen die Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt.
Anlage begehen
Ortsbesichtigung mit Temperaturmessung, Prüfung von Zirkulation, Speichern und Totleitungen.
Ursachen bewerten
Gefährdungsanalyse mit Bewertung jeder Schwachstelle nach Dringlichkeit.
Maßnahmen umsetzen
Sie erhalten einen Maßnahmenplan. Nach der Umsetzung belegen Nachuntersuchungen den Erfolg.
Häufige Fragen zur Trinkwasserhygiene
Wie oft muss auf Legionellen untersucht werden?
Bei Großanlagen mit gewerblicher Wasserabgabe, etwa in vermieteten Wohngebäuden, in der Regel alle drei Jahre. Bei öffentlicher Tätigkeit, zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, jährlich. Nach Befunden oder Änderungen an der Anlage kann das Gesundheitsamt kürzere Abstände verlangen.
Wann ist eine Gefährdungsanalyse Pflicht?
Wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen von 100 KBE pro 100 ml überschritten wird. Der Betreiber muss dann unverzüglich eine Gefährdungsanalyse erstellen lassen und das Gesundheitsamt informieren. Inhalt und Ablauf richten sich nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse.
Wer darf die Proben entnehmen?
Die Untersuchung muss eine für Trinkwasser zugelassene Untersuchungsstelle durchführen, die Probenahme erfolgt durch qualifiziertes Personal. Wir arbeiten dafür mit einer akkreditierten Untersuchungsstelle zusammen.
Was bringt eine Hygiene-Erstinspektion?
Sie zeigt, ob eine neue oder sanierte Installation hygienisch einwandfrei übergeben wird, und dokumentiert den Ausgangszustand. Spätere Befunde lassen sich damit schneller einer Ursache zuordnen.
Befund erhalten oder Untersuchung fällig?
Schildern Sie uns Gebäude, Anlagengröße und Anlass. Liegt bereits ein Befund vor, erwähnen Sie das bitte gleich in Ihrer Anfrage.
- Telefon
- 0641 972 254 67
- Mobil
- 0177 713 66 66
- info@th-ing.com
